Wenn Träume zerrinnen

Edwina und David Nylan gehören zu den Pechvögeln, denen ein Riesengewinn durch die Lappen gegangen ist. Sie waren nach der Ziehung vom 23. Dezember 2015 der Meinung, 47,6 Millionen Euro im UK Lotto gewonnen zu haben. Denn die Gewinnzahlen stimmten mit dem Tipp überein, den sie abgegeben hatten – oder besser: glaubten, abgegeben zu haben. Denn der Tipp war bei der Lotteriegesellschaft nie eingelangt. Was war passiert?

Kein Tipp registriert

Edwina hatte die App der Lotteriegesellschaft verwendet, um den Tipp abzugeben. Sie wählte die Zahlen aus und wollten den Tipp kaufen. Aber ihr Guthaben war unzureichend. Also lud sie ihr Konto auf. Aber danach übersah sie wohl, den Vorgang des Kaufs des Tipps abzuschließen. Und so wurde der Tipp nicht abgegeben. Der Tipp blieb im Warenkorb, wurde nicht bei der Lotteriegesellschaft registriert – und Edwina und David erlitten eine herbe Enttäuschung.

Ebenfalls um einen Millionengewinn ging es bei Martyn und Kay Tott. Das Ehepaar aus Großbritannien hatte bei EuroMillions 4 Millionen Euro gewonnen. Ein schöner Betrag, mit dem man schon etwas anfangen kann. Nur: Der Lottoschein war nirgends aufzufinden! Alles Suchen half nichts – der Schein blieb verschollen. Obwohl sie mit ihrem Computer belegen konnten, dass sie den Tipp abgegeben hatten und damit die 4 Millionen gewonnen hatten, ohne den originalen Tippschein nützte das nichts. Ein Beispiel dafür, wie praktisch die Tippabgabe online ist. Denn da kann kein Tippschein verloren gehen!

Nach Frankreich führt uns die nächste Geschichte. Eine Lotto-Spielerin hatte sich da wohl „verschaut“ beim Abgleichen der Gewinnzahlen. Jedenfalls war sie der festen Meinung, groß gewonnen zu haben. Und so ging sie erstmal schön einkaufen. Die Rechnungen für die Shopping-Tour beliefen sich innerhalb weniger Tage auf 4000 Euro. Nur: Der Gewinn langte nicht auf dem Bankkonto ein.

Gewinn nur eingebildet

Der Mann der Dame sprach seine einkaufsfreudige Frau daraufhin an. Da meinte sie dann, dass ihr der Lottoschein samt Handtasche gestohlen worden sei. Aber dann rückte sie mit der Wahrheit heraus: Sie hatte den Spielschein nun einmal überprüfte und sich den Gewinn auch von keiner Annahmestelle oder der Lottozentrale bestätigen lassen. Der ganze Gewinn war nur Einbildung gewesen. Aber die Rechnungen für ihre Einkäufe mussten natürlich trotzdem bezahlt werden. Nur hatte sie dafür kein Geld. Sie wurde von einem Gericht zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt und muss die Schulden abstottern.

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News, 2018-06-12 07:00:00

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